22020Nov

Funktionstraining im November 2020

Folgende Information hat uns unser Bundesverband aktuell übermittelt:

Auch nach den von der Bundesregierung mit den Regierungsvertretern der Bundeländer am 28.10.2020 verkündeten Maßnahmen, die ab dem 2.11.2020 wirksam werden, bleibt die Durchführung des Funktionstrainings weiterhin erlaubt.

Denn nach einer ersten juristischen Einschätzung, die auf schriftliche Anfrage z.B. vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erfolgte, und der sich der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. anschließt, gehören Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Maßnahme der Rehabilitation gemäß §64 Absatz. 1 SGB IX zu den „Medizinisch notwendigen Behandlungen“ im Sinne von Ziffer 8 Satz 2 des o.g. Beschlusses, die weiter möglich bleiben.

Selbstverständlich gelten für die Durchführung des Funktionstrainings weiterhin die seit der Wiederaufnahme zu beachtenden Hygiene- und Abstandregeln.

Soweit diese Information.

Unabhängig davon bitten wir alle Interessenten, ggfls. Kontakt zu der jeweiligen, örtlichen Selbsthilfegruppe wegen der angebotenen Trainingszeiten aufzunehmen. Nicht alle Gruppen können z.Z. das Funktionstraining anbieten, weil wie z.B. in Duisburg alle Sporthallen und Schwimmbäder bis auf weiteres gesperrt sind.

Duisburg, den 2. Nov. 2020